Gemäß Art. 194 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verfolgen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem,
Für Endverbraucher in Deutschland sind dabei besonders wichtig das
Ordnungsbehörde ist in Deutschland die BNA (Bundesnetzagentur)
Sie setzt den Rahmen für einen diskriminierungsfreien, fairen Wettbewerb der Anbieter und ermöglicht neuen Unternehmen den Marktzugang.
Als unabhängiger und kompetenter Ansprechpartnerin sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Verbraucherrechte gewahrt werden. Im Bereich Energie gewährleistet die Bundesnetzagentur u.a.:
Verbraucherrechte stärken
Der Verbraucherservice Energie steht als Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden mit Rat zur Seite. Dabei geht es zum Beispiel um fehlende beziehungsweise verspätete Energieabrechnungen sowie Verzögerungen bei der Auszahlung oder Verrechnung von Guthaben und Bonus.
Verbraucherservice Energie
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Bundesnetzagentur
Online: Kontaktformular des
Verbraucherservice
Postfach: 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 - 141516 Mo-Do: 9:00 - 15:00 Uhr, Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Fax: 030 – 22480 - 323
|
|