Unterschiede in den Energie Lieferverträge
In Deutschland wird grundsätzlich zwischen drei Arten der Energiebelieferung unterschieden:
1. Grundversorgungsvertrag und der Ersatzversorgungsvertrag
Sie unterliegen den Gesetzlichen Bestimmungen – EnWG StromGVV und GasGVV
2. Individueller Energielieferverträge
Wer einen Stromvertrag “außerhalb der Grundversorgung” unterzeichnet, geht eine Belieferung mit einem wettbewerblichen Energielieferanten ein.
Jeder Energieanbieter verfügt über seine eigenen AGB. Nur bestimmte
Vertragsbedingungen gibt der Staat im Rahmen des EnWG vor.
Anlagen und Infos:
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