Energie Liefervertrag

Unterschiede in den Energie Lieferverträge

 

In Deutschland wird grundsätzlich zwischen drei Arten der Energiebelieferung unterschieden:

 

1. Grundversorgungsvertrag und der Ersatzversorgungsvertrag

 

Sie unterliegen den Gesetzlichen Bestimmungen – EnWG StromGVV und GasGVV

 

2. Individueller Energielieferverträge

 

Wer einen Stromvertrag “außerhalb der Grundversorgung” unterzeichnet, geht eine Belieferung mit einem wettbewerblichen Energielieferanten ein.

 

  • Wettbewerbliche Energielieferanten sind all jene Lieferanten, die auf dem freien Energiemarkt Stromtarife anbieten.
  • Sie werden oft auch als alternative Stromanbieter bezeichnet.

 

Jeder Energieanbieter verfügt über seine eigenen AGB. Nur bestimmte Vertragsbedingungen gibt der Staat im Rahmen des EnWG vor.
 

Anlagen und Infos:

C4 - Rechnungslegung allgem. Regeln.docx
Microsoft Word-Dokument [20.4 KB]
C4 - Jahresabrechnung kommt nicht.docx
Microsoft Word-Dokument [16.3 KB]
C4 - Was man über Bonuszahlungen wissen [...]
Microsoft Word-Dokument [26.5 KB]
C4 - Die Jahresanrechnung 2022 bei Strom[...]
Microsoft Word-Dokument [18.2 KB]
C4 - Vertragslaufzeit durch Versorger ve[...]
Microsoft Word-Dokument [210.1 KB]
C4 - Vertragsverlängerung.docx
Microsoft Word-Dokument [15.9 KB]

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

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