Alltagshilfen

Sie wollten schon immer wissen:

 

Welche Unterlagen muss ich wie lange aufbewahren

 

Diese Unterlagen sind 3 Jahre aufzubewahren:

  1. Aktueller Vertrag und den Schriftverkehr
  2. Jahresabrechnung des Vorjahres
  3. Endabrechnung des letzten und des vorletzten Anbieters.
  4. Die letzten Zählerstandsmeldungen an den Netzbetreiber 

 

Können Mieter und Vermieter unterschiedliche Energielieferanten haben?

 

Mieter und Vermieter können von verschiedenen Lieferanten Strom und/oder Gas beziehen.

 

Das setzt jedoch voraus, dass der Mieter einen eigenen Zähler in seiner Wohnung/seinem Haus hat, um einen eigenen Liefervertrag abschließen zu können
 

Wie lese ich den Zähler ab

 

Bei einem digitalen Stromzähler, eine sogenannte moderne Messeinrichtung, ist ein Display vorhanden, auf dem man den Zählerstand ablesen kann. Dieses befindet sich gut sichtbar auf der Vorderseite.

 

Achtung: Auch bei digitalen Stromzählern ist in den meisten Fällen eine Nachkommastelle vorhanden, die durch einen Punkt getrennt ist.

 

Die Zählernummer ist entweder

  • eine einfache 8-stellige Zahl z.B.  06000862 oder
  • eine 14-stellige Nummer z.B.  1 ZPA00 1805 1804

Bei Gaszählern hat die mechanische Anzeige 3 Nachkommastellen. Die Zählernummer ist eine einfache 8-stellige Zahl z.B. 27845223.

 

Wem muss ich den Zählerstand melden

 

Grundsätzlich muss man immer dem zuständige Netzbetreiber den Zählerstand melden.

Entweder aufgrund einer Aufforderung oder aber nach einem Anbieterwechsel.

  • Dem alten Anbieter muss man dieses nur auf seinem Wunsch hin bei einer Vertragsbeendigung
  • oder auf Grund einer geplanten Zwischenabrechnung tun

 

Anlagen und Infos:

C6 - Anforderung der Schlussrechnung .do[...]
Microsoft Word-Dokument [26.3 KB]
C6 - Forderung auf Auszahlung des Bonus.[...]
Microsoft Word-Dokument [25.1 KB]
C6 - Richtigstellung des Zählerstands.do[...]
Microsoft Word-Dokument [25.5 KB]
C6 - Übersichtsblatt - Meine Energievers[...]
Microsoft Excel-Dokument [14.5 KB]

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

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