Unsere kostenlose Rechtshilfe für Mitglieder

Unsere Rechtshilfe für Mitglieder hilft bei Streitpunkten im Vertragsverhältnis zwischen einem Mitglied des Vereins und einem Versorger, der

  • von uns vermittelt, oder
  • vom Mitglied selbst, über unsere Webseite und nach unseren Richtlinien und Empfehlungen, beauftragt wurde.

 

Wir wollen, dass unsere Mitglieder ihr Recht bekommen, bei

  • versteckten und unangemessenen Preiserhöhungen oder bei willkürlich erhöhten Abschlägen
  • falscher oder fehlender Endabrechnung
  • ungerechtfertigten Drohungen mit Inkasso-Büro oder mit Liefersperre
  • Verweigerung eines zustehenden Bonus
  • vorzeitigen Kündigungen, um sie um den Bonus zu prellen
  • verzögerter Endabrechnung oder Nicht-Auszahlung von Guthaben
  • Nichtanerkennung einer fristgerechten Kündigung, egal ob per E-Mail oder Post
  • und sonstigen unseriösen Praktiken.


Die Rechtshilfe kann nur Mitgliedern des Vereins gewährt werden und unterliegt folgendem vorgegebenen Ablauf:

 

Schritt 1: Die Sachberatung

  • Vorklärung / Faktenerhebung durch die Berater des Vereins. Schicken Sie eine E-Mail an rechtshilfe@bezahlbare-energie.de mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, dann können wir gezielt nachfragen, um Unterlagen bitten und uns eine Meinung bilden.
  • Tipps zum weiteren eigenen Vorgehen
  • Formulierungshilfe bzw. Vorlagen zu
    • einem Widerruf
    • einem Widerspruch
    • einer offiziellen Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG
  • Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie und Hilfsangebot für ein Schlichtungsverfahren.

 

Schritt 2: Das Schlichtungsverfahren

 

Inanspruchnahme des - für Verbraucher kosten- und risikolosen - Schlichtungsverfahrens, um eine Vorklärung, Einigung oder eine Verbesserung der Gerichtschancen zu erreichen.

  • Wir geben Ihnen den Link zu den Antragformularen und
  • wir beraten Sie, in welcher Form und welche Unterlagen bereitzustellen sind

 

Der Verein macht die Gewährung von anwaltlicher Unterstützung und von Prozesskostenhilfe von einem vorherigen Durchlauf des Schlichtungsverfahrens abhängig und orientiert sich am Schlichterspruch.

 

Schritt 3: Die Rechtshilfe

  1. Bei einem positiven Schlichterspruch ist das Mitglied gehalten, diesen anzunehmen
  2. Bei einer Ablehnung durch den Versorger kann Rechtshilfe beantragt werden. Der Verein prüft
    • ob eine anwaltliche Unterstützung notwendig und/oder sinnvoll ist und
    • ob bei Abwägung des Schlichterspruchs eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ist das Prüfungsergebnis positiv, wird Rechtshilfe gewährt.  

 

Schritt 4: Die gerichtliche Klärung

 

1. Das Mahnverfahren

 

Durch das gerichtliche Mahnverfahren kann der Gläubiger einer Geldforderung relativ schnell und einfach, ohne Gerichtsverhandlung und ohne rechtlich viel begründen zu müssen einen Vollstreckungstitel erlangen. Mit diesem Vollstreckungstitel wiederum kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Schuld einzukassieren

 

2. Klage

 

Bei einem Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid kommt es automatisch zum Gerichtsprozess und es ist angezeigt sich einen Anwalt zu nehmen.Es wird nach dem Schlichtungsverfahren sofort die Klage eingereicht.

 

3. Beauftragung eines Anwalts

 

Sie beauftragen einen Anwalt ihres Vertrauens und übergeben Ihm alle Unterlagen zum Schlichtungs- und Mahnverfahren.

 

4. Die Prozesskostenhilfe

 

Die Prozesskostenhilfe wird im Bedarfsfall unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  1. Das Mitglied hat keine eigene Rechtsschutzversicherung, die für diesen Fall eintritt.
  2. Der Verein verfügt zum Zeitpunkt des Prozesskostenhilfeersuchens über die erforderlichen Finanzmittel.
  3. Sollte es in erster Instanz nicht zu einem befriedigenden Ergebnis kommen, ist vor einem weiteren Prozessschritt die erneute Bewilligung auf Prozesskostenhilfe beim Verein einzuholen.
  4. Sollte es in erster Instanz nicht zu einem befriedigenden Ergebnis kommen, ist vor einem weiteren Prozessschritt die erneute Bewilligung auf Prozesskostenhilfe beim Verein einzuholen.

 

5. Rechtsanspruch


Es besteht kein Rechtsanspruch eines Mitglieds auf anwaltliche Unterstützung und Prozesskostenhilfe.
 

Die Entscheidung darüber obliegt, nach Prüfung der Faktenlage und Gegebenheiten, allein dem Vorstand des Vereins.

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

Bezahlbare Energie e. V.

Mitglied werden für nur 12,00 EUR im Jahr

 

Aktuell haben wir

2.561Mitglieder!

 

Spendenkonto:

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