Definition, Rechtsgrundlage und Liste
In Deutschland gibt es mehr als 800 kommunale und private Energieversorger.
Bedeutung gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Durch Energieversorgungsunternehmen (EVU) werden Haushalten sowie der Industrie neben elektrischer Energie auch Gas und Fernwärme zur Verfügung gestellt. (§ 3 Nr. 18 EnWG).
Sie sind juristische oder natürliche Personen, die Energie an Dritte liefern, an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis innehaben oder ein Energie-Versorgungsnetz bewirtschaften.
Nach § 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ergibt sich für die Energieversorgungsunternehmen eine öffentliche Verpflichtung zur Versorgung müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. (EnWG, GVVStrom und GVVGas).
Energieversorgungsunternehmen unterscheiden sich in
Anlagen und Informationen zum Thema:
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