Aktuelles und Vorankündigungen

Unsere Zeiten im Bürgerhaus Schortens

 

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  • jeden Donnerstag von 09:00 - 11:00 Uhr

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Die beiden vorherigen Newsletter finden Sie links auf dieser Seite unter dem Reiter "NEWSLETTER".

Aktuelle Themen

  • 26.02.2023 - Stellen Sie Ihre Verträge auf den Prüfstand
  • 05.11.2022 - Die Angst vor hohen Gaskosten
  • 05.11.2022 - So wirkt der Gas- u. Stromdeckel
  • 20.10.2022 - EWE – Infos zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

  • 26.10.2022 - Ich möchte in die Grundversorgung wechseln - geht das so einfach?

  • 20.10.2022 - Die Verbraucherzentrale sucht mit nachfolgendem Aufruf Betroffene

  • 20.10.2022 - Einmalzahlung und Gaspreisdeckel! Wie soll das alles ablaufen?

  • 30.09.2022 – Gasumlage gekippt, Mehrwertsteuer auf 7 % gesenkt

26.02.2023 - Stellen Sie Ihre Verträge auf den Prüfstand

 

Nach dem Chaos mit den Preisen – wer, wann, um wie viel – erhöht und der Unsicherheit wie man sich verhalten soll, folgt jetzt das Chaos beim Wechsel. 

  • Personalmangel
    Alle Versorger sind überlastet, weil qualifiziertes Personal fehlt und sich Wechsel und Kündigungen häufen.

  • Erreichbarkeit
    Versorger sind deshalb nicht mehr per Telefon erreichbar und auf Mails antwortet nur der Automat mit einer Standardantwort. Eine inhaltliche Antwort bekommt man nur wenn man eine offizielle Verbraucherbeschwerden nach §111a EnWG stellt.

  • Kündigungsbutton
    Viele Versorger haben den Kündigungsbutton noch nicht eingeführt und Sonderkündigungen müssen noch über das Kontaktformular ausgesprochen werden.

  • Zeitnahe Kündigungsbestätigung
    Die Versorger, die zwar den Kündigungsbutton eingerichtet haben, vollziehen aber nicht den 2. Schritt und bestätigen die Kündigung innerhalb von 7 Tagen.
    Damit gehen gleichzeitige Wechsel immer schief oder führen zu Nachfragen.

 

Was ist zu tun

 

Stellen Sie ihre Verträge auf den Prüfstand.

  • Ist ihr 1. Vertragsjahr bereits abgelaufen und der Vertrag hat sich um 1 Jahr verlängert, oder

  • Sie haben einen 2-Jahres Vertrag

  • dann bei der nächsten Gelegenheit kündigen.

Nur bei Neuverträgen die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden gilt die neue gesetzliche Regelung der unbefristeten Verlängerung nach dem 1. Vertragsjahr.
D.h. Sie können nach einem Jahr jederzeit kündigen.

 

Welche Vorteile haben die neuen Verträge?

 

Der Wechsel gestaltet sich nach dem 1. Jahr mit Preisgarantie einfacher

  • Keine Sorge mehr, dass man den Kündigungszeitpunkt verpasst,

  • Man kann beim Versorger bleiben und in Ruhe den Markt beobachten

  • Schickt der Versorger eine Preiserhöhung, dann sucht man sich einen günstigeren Versorger und beauftragt den mit dem Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

  • Sie brauchen nicht mehr selbst von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dieses ist nur noch bei einem Vertragsbruch erforderlich.

  • Es kann nicht mehr zu Überschneidungen kommen.

Deshalb wechseln Sie auch dann in einen neuen 1-jahres Vertrag, wenn sich nur eine geringe Ersparnis oder keine Ersparnis ergibt. Dieses ist nur einmal erforderlich, danach läuft alles normal.

 

Wir überprüfen das für unsere Mitglieder. Schicken Sie uns die Auftragsbestätigung des jetzigen Versorgers und die letzte Abrechnung.

 

05.11.2022 - Die Angst vor hohen Gaskosten

 

Die Faktenlage:

Fast jedem Endverbraucher ist inzwischen eine Preiserhöhung ins Haus geflattert. Wenn man Glück hatte, bewegte sich die Erhöhung um die 80 % und man lag damit unterhalb der Kosten in der Grundversorgung und viel besser als Tarife, die am Markt angeboten werden. Alle, die die Grundversorgung wählen mussten und die, die einen Wechsel verpasst haben, müssen mit Kosten rechnen die das 3–6-fache ausmachen.

 

Die Strom- und Gaspreisdeckelung:

Sie kommt, aber zu spät. D. h. die 4 verbrauchstärksten Monate (November – Februar) werden damit nicht abgemildert.

Wenn dann ab dem 01.03.2023 die Deckelung erfolgt, und der Arbeitspreis für 80 % des Gas-Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh fest liegt, ist für die nächsten 14 Monate der Druck raus, auch wenn für einige Haushalte eine 100 % Preiserhöhung zu argen Problemen führen kann.

 

Der Griff zu schlechten Alternativen:

Gas sparen und dafür einen Radiator, Heizlüfter, eine Infrarotheizung oder gar eine Klimaanlage in Betrieb zu nehmen ist kontraproduktiv.

  • Die Strompreise steigen im neuen Jahr weiter an in Richtung 50 ct/kWh und der Strompreisdeckel ab dem 01.03.2023 wird bei 40 ct/kWh liegen.
  • Unser Stromnetz ist sehr empfindlich und azyklische hohe Verbräuche können zur Überlastung und damit zum Stromausfall führen.
  • Heizlüfter:                Sind nur für den Kurzzeitbetrieb geeignet und heizen nur kleine Bereiche. Sie sind außerdem unangenehm laut und teuer im Betrieb.
  • Radiatoren:              Sie sind günstig in der Anschaffung, schaffen im Dauerbetrieb eine angenehme Wärme, aber bei hohen Betriebskosten.
  • Infrarotheizungen:   Sind teuer in Anschaffung und Betrieb. Sie wärmen über Wärmestrahlung (unter dem Tisch bleibt es kalt).
  • Klimaanlagen:          Nachrüstung ist kompliziert und teuer

 

Fazit:

Gas sparen, ist die einfachste und beste Möglichkeit durch den Winter zu kommen:

  • Heizung und das Heizungssystem überprüfen, einstellen.
  • Raumtemperatur etwas senken.
  • Nicht benötigten Räume nur bis 15 °C heizen bei unter 60 % Luftfeuchtigkeit.

05.11.2022 - So wirkt der Gas- u. Stromdeckel

 

Die Faktenlage:

Sie kommt. Ab dem 01.03.2023 soll die Deckelung erfolgen und der Arbeitspreis für 80 % des Jahresverbrauchs beim Gas bei 12 ct/kWh und beim Strom bei 40 ct/kWh liegen.

Damit ist der Druck bei den meisten Haushalten raus.

Eine gute Gelegenheit somit für Versorger jetzt noch einmal nachzulegen und innerhalb kurzer Zeit (letzte Erhöhung war zum 01.11.2022) die Preise zum Jahresbeginn anzuheben. Der Aufschrei der Verbraucher wird sich vermutlich in Grenzen halten, denn die erhöhten Preise zahlt ja ab März zu 80 % der Staat!

 

Beispiel:

Am Beispiel der EWE-Grundversorgung zeigt sich, was der Verbraucher ab 01.01.2023 mehr zahlen muss, und wie die Mehrkosten durch die Preisdeckelung ab dem 01.03.2023 reduziert werden.

 

 

Der Staat würde damit beim Strom 279,16 Euro und bei Gas 787,68 Euro der Jahreskosten übernehmen.

Geht man von den angesetzten Durchschnittswerten aus, würde bei 40 Mio. Haushalten, die Strom verbrauchen und 19,6 Mio., die ihre Wohnung mit Gas beheizen, das Kosten von ca. 30 Mrd. Euro bedeuten.

20.10.2022 - EWE – Infos zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

 

Leider ist in Angeboten der EWE immer noch als ein Teil der Kosten die Gasbeschaffungsumlage aufgeführt, ein Hinweis auf die verringerte Höhe der MwSt. fehlt jedoch. Zudem gibt es auch zu den, in der Vergangenheit verschickten Erhöhungen und Neuverträgen, noch keine öffentliche oder persönliche Mitteilung bezüglich der Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage.

 

Eine Info findet man nur auf der Homepage der EWE:

 

EWE hat Mitte September 2022 alle betroffenen Kunden schriftlich darüber informiert, dass die Gasbeschaffungsumlage ab dem 1. November 2022 erhoben wird. In den mitgeteilten Preisen war neben der tatsächlich von der Trading Hub Europe (THE) kommunizierten Umlagenhöhe auch ein Nachholeffekt für den Monat Oktober enthalten. Die Preise sollten aufgrund dessen zum 1. November 2022 um insgesamt 3,229 ct/kWh (brutto) steigen. Mit der Entscheidung der Bundesregierung, diese Umlage nicht mehr zu erheben, wird auch EWE den Anteil der Gasbeschaffungsumlage an der zum 1. November 2022 verkündeten Preiserhöhung zurückzunehmen.

 

Konkret sinkt der Preis bei den betroffenen Kunden um insgesamt 3,152 ct/kWh (brutto).

 

Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin bestehen, sie wurde vom Gesetzgeber nicht zurückgenommen. Dieser Anteil in Höhe von 0,077 ct/kWh (brutto) bleibt bestehen und wird unverändert ab dem 1. November 2022 erhoben.

26.10.2022 - Ich möchte in die Grundversorgung wechseln - geht das so einfach?

 

Es kommt darauf an, warum man zum Grundversorger wechselt.

  • Ist ihr Versorger insolvent oder
  • hat er kurzfristig die Belieferung eingestellt oder
  • ist ein Anbieterwechsel gescheitert

dann fällt man für 3 Monate in die Ersatzversorgung (Notfallversorgung) des zuständigen Grundversorgers. Wer in diesem Zeitraum nicht kündigt, fällt danach automatisch in die Grundversorgung.

 

Das Problem:

Seit August 2022 dürfen Versorger für die Grundversorgung und für die Ersatzversorgung unterschiedliche Preise fordern, wovon einige Versorger Gebrauch machen.

 

Beispiel swb - Grundversorger in Bremen: Die swb verlangt bei gleichem Grundpreis aktuell für Gas

  • in der Grundversorgung 8,00 ct/kWh,
  • in der Ersatzversorgung 25,75 ct/kWh, also mehr als das Dreifache.

So weit so gut, aber einige Grundversorger ordnen, aufgrund der neuen Rechtslage auch Haushalte, die ihren alten Vertrag regulär zum Vertragsende gekündigt haben oder wegen einer drastischen Preiserhöhung ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, zunächst in die teurere Ersatzversorgung ein.

 

Wie ist die Rechtslage?

Ob dies zulässig ist, weil ja hier keine Notfallsituation vorliegt, sondern ein normaler Prozess, ist nicht geklärt.

  • Die Bundesnetzagentur gibt hier keine klare Auskunft: „Im Fall einer regulären Beendigung dürfen Haushaltskunden grundsätzlich einen Grund-versorgungsvertrag abschließen.“
  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt klar: „Nur Kunden, bei denen kein anderweitiger Vertragsabschluss vorliegt, dürfen der Ersatzversorgung zugeordnet werden. Kunden, die ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, gehören nicht dazu.“

Was können Sie tun?

Fragen Sie beim Grundversorger nach, mit welcher Begründung Sie in die Ersatzversorgung eingestuft wurden.

  • Sollte er Sie dort einstuft haben, weil Sie Ihr Sonderkündigungsrecht genutzt haben, dann schreiben Sie ihm, dass Sie mit der Einordnung nicht einverstanden sind und die Differenz zwischen Grund- und Ersatzversorgung nur unter Vorbehalt bezahlen. (Wichtig: Zählerstände beim Beginn und beim Ende der Ersatzversorgung aufschreiben).

Wenn Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie uns bitte an.

Quelle: test.de

 

20.10.2022 - Die Verbraucherzentrale sucht mit nachfolgendem Aufruf Betroffene

 

Preiserhöhungen bei Strom und Gas: vzbv sucht Betroffene

 

Viele Energieanbieter haben ihre Preise erhöht bzw. versuchen zurzeit die Preise zu erhöhen. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preisgarantien oder Fristen für die Ankündigung. Beispiele sind Schweizstrom, ExtraEnergie, Prioenergie, Extragrün, Hit Energie, E.VITA oder EVD. Aber auch andere Anbieter erhöhen Preise auf rechtswidrige Art und Weise. Möglicherweise haben Kundinnen und Kunden Anspruch auf Schadenersatz.

 

Sind Sie betroffen? Dann machen Sie hier bei unserer Umfrage mit!

 

Sie sollten eigentlich nicht betroffen sein, denn gerade die gelisteten Firmen sind Versorger, die wir Ihnen in der Vergangenheit bewusst nicht empfohlen haben und auch aktuell nicht empfehlen würden.

 

Das zeigt aber auch wie wichtig es ist, sich von uns eine Empfehlung geben zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung für einen neuen Versorger treffen.

20.10.2022 - Einmalzahlung und Gaspreisdeckel! Wie soll das alles ablaufen?

 

Einmalzahlung

 

Basis ist der Abschlag vom September 2022, der sich aus den Bruttokosten, des bei dem Vertragsabschluss angegebenen Jahresverbrauchs ergibt. In der Auftragsbestätigung ist ihnen ein Abschlagplan vorgelegt worden, der in der Regel monatlich 1/12tel beträgt.

 

Für Verträge die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, kann es zu einer Anhebung des Abschlags gekommen sein, da hier die CO2 Steuer einbezogen wurde.

 

Gehen wir z. B. von einem Abschlag von 120 Euro im September aus, dann bekommen Sie einmalig im Dezember 2022 eine Gutschrift von 120 Euro, die entweder ausgezahlt oder mit ihrer Jahresabrechnung verrechnet wird.

 

Die Gaspreisdeckelung

 

Sie erfolgt frühestens ab März oder April 2023. Hier wird umgekehrt gerechnet und auf der Basis des Septemberabschlags der Jahresverbrauchs ermittelt und davon werden 80 % mit dem reduzierten Betrag berechnet. Der Rest mit dem Marktpreis der Ihnen für die neue Vertragslaufzeit noch mitgeteilt wird.

 

Eine genaue Formel gibt es noch nicht. Wir alle werden noch viel Spaß bei der Vertragsfestlegung und der Prüfung der Jahresabrechnung bekommen.

30.09.2022 – Gasumlage gekippt, Mehrwertsteuer auf 7 % gesenkt

 

Wochenlange Unsicherheit, hunderttausende Preiserhöhungsschreiben für den Papierkorb. Aber was bleibt denn nun ab dem 01.10.2022 an Änderungen bestehen.

  • Der Netto- Gaspreis (Arbeitspreis + Grundpreis) der bis zum 30.09.2022 bestand hatte, wird zum 01.10.2022 um folgende Umlagen erhöht:
    • 0,570 ct/kWh für die wieder aktivierte SLP- Bilanzierungsumlage
    • 0,059 ct/kWh für die neue Gasspeicherumlage nach §35e EnWG
    • 0,038 ct/kWh für die wieder aktivierte Konvertierungsumlage   
  • Die Summe aller Kosten (Netznutzung, Ablesung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer, CO2-Preis und alle Umlagen) werden nicht mehr mit 19% MwSt. beaufschlagt, sondern nur noch mit 7%.

Wer noch nicht seinen Zählerstand dokumentiert hat, sollte es noch tun.
Sonst heiß es nur abwarten,

  • welche Schreiben der Gas-Versorger uns in den nächsten Tagen ins Haus flattern werden.
  • wann die Gaspreisdeckelung kommt und wie sie aussieht

Informieren Sie uns umgehend, wenn Sie unverständliche Schreiben ihres Versorgers bekommen.

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

Informationsveranstaltung

Termin offen

 

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