Unsere Zeiten im Bürgerhaus Schortens
Newsletter:
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Die beiden vorherigen Newsletter finden Sie links auf dieser Seite unter dem Reiter "NEWSLETTER".
Aktuelle Themen
20.10.2022 - EWE – Infos zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
26.10.2022 - Ich möchte in die Grundversorgung wechseln - geht das so einfach?
20.10.2022 - Die Verbraucherzentrale sucht mit nachfolgendem Aufruf Betroffene
20.10.2022 - Einmalzahlung und Gaspreisdeckel! Wie soll das alles ablaufen?
30.09.2022 – Gasumlage gekippt, Mehrwertsteuer auf 7 % gesenkt
26.02.2023 - Stellen Sie Ihre Verträge auf den Prüfstand
Nach dem Chaos mit den Preisen – wer, wann, um wie viel – erhöht und der Unsicherheit wie man sich verhalten soll, folgt jetzt das Chaos beim Wechsel.
Personalmangel
Alle Versorger sind überlastet, weil qualifiziertes Personal fehlt und sich Wechsel und Kündigungen häufen.
Erreichbarkeit
Versorger sind deshalb nicht mehr per Telefon erreichbar und auf Mails antwortet nur der Automat mit einer Standardantwort. Eine inhaltliche Antwort
bekommt man nur wenn man eine offizielle Verbraucherbeschwerden nach §111a EnWG stellt.
Kündigungsbutton
Viele Versorger haben den Kündigungsbutton noch nicht eingeführt und Sonderkündigungen müssen noch über das Kontaktformular ausgesprochen
werden.
Zeitnahe Kündigungsbestätigung
Die Versorger, die zwar den Kündigungsbutton eingerichtet haben, vollziehen aber nicht den 2. Schritt und bestätigen die Kündigung innerhalb von 7
Tagen.
Damit gehen gleichzeitige Wechsel immer schief oder führen zu Nachfragen.
Was ist zu tun
Stellen Sie ihre Verträge auf den Prüfstand.
Ist ihr 1. Vertragsjahr bereits abgelaufen und der Vertrag hat sich um 1 Jahr verlängert, oder
Sie haben einen 2-Jahres Vertrag
dann bei der nächsten Gelegenheit kündigen.
Nur bei Neuverträgen die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden gilt die neue gesetzliche
Regelung der unbefristeten Verlängerung nach dem 1. Vertragsjahr.
D.h. Sie können nach einem Jahr jederzeit kündigen.
Welche Vorteile haben die neuen Verträge?
Der Wechsel gestaltet sich nach dem 1. Jahr mit Preisgarantie einfacher
Keine Sorge mehr, dass man den Kündigungszeitpunkt verpasst,
Man kann beim Versorger bleiben und in Ruhe den Markt beobachten
Schickt der Versorger eine Preiserhöhung, dann sucht man sich einen günstigeren Versorger und beauftragt den mit dem Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie brauchen nicht mehr selbst von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dieses ist nur noch bei einem Vertragsbruch erforderlich.
Es kann nicht mehr zu Überschneidungen kommen.
Deshalb wechseln Sie auch dann in einen neuen 1-jahres Vertrag, wenn sich nur eine geringe Ersparnis oder keine Ersparnis ergibt. Dieses ist nur einmal erforderlich, danach läuft alles normal.
Wir überprüfen das für unsere Mitglieder. Schicken Sie uns die Auftragsbestätigung des jetzigen Versorgers und die letzte Abrechnung.
05.11.2022 - Die Angst vor hohen Gaskosten
Die Faktenlage:
Fast jedem Endverbraucher ist inzwischen eine Preiserhöhung ins Haus geflattert. Wenn man Glück hatte, bewegte sich die Erhöhung um die 80 % und man lag damit unterhalb der Kosten in der Grundversorgung und viel besser als Tarife, die am Markt angeboten werden. Alle, die die Grundversorgung wählen mussten und die, die einen Wechsel verpasst haben, müssen mit Kosten rechnen die das 3–6-fache ausmachen.
Die Strom- und Gaspreisdeckelung:
Sie kommt, aber zu spät. D. h. die 4 verbrauchstärksten Monate (November – Februar) werden damit nicht abgemildert.
Wenn dann ab dem 01.03.2023 die Deckelung erfolgt, und der Arbeitspreis für 80 % des Gas-Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh fest liegt, ist für die nächsten 14 Monate der Druck raus, auch wenn für einige Haushalte eine 100 % Preiserhöhung zu argen Problemen führen kann.
Der Griff zu schlechten Alternativen:
Gas sparen und dafür einen Radiator, Heizlüfter, eine Infrarotheizung oder gar eine Klimaanlage in Betrieb zu nehmen ist kontraproduktiv.
Fazit:
Gas sparen, ist die einfachste und beste Möglichkeit durch den Winter zu kommen:
05.11.2022 - So wirkt der Gas- u. Stromdeckel
Die Faktenlage:
Sie kommt. Ab dem 01.03.2023 soll die Deckelung erfolgen und der Arbeitspreis für 80 % des Jahresverbrauchs beim Gas bei 12 ct/kWh und beim Strom bei 40 ct/kWh liegen.
Damit ist der Druck bei den meisten Haushalten raus.
Eine gute Gelegenheit somit für Versorger jetzt noch einmal nachzulegen und innerhalb kurzer Zeit (letzte Erhöhung war zum 01.11.2022) die Preise zum Jahresbeginn anzuheben. Der Aufschrei der Verbraucher wird sich vermutlich in Grenzen halten, denn die erhöhten Preise zahlt ja ab März zu 80 % der Staat!
Beispiel:
Am Beispiel der EWE-Grundversorgung zeigt sich, was der Verbraucher ab 01.01.2023 mehr zahlen muss, und wie die Mehrkosten durch die Preisdeckelung ab dem 01.03.2023 reduziert werden.
Der Staat würde damit beim Strom 279,16 Euro und bei Gas 787,68 Euro der Jahreskosten übernehmen.
Geht man von den angesetzten Durchschnittswerten aus, würde bei 40 Mio. Haushalten, die Strom verbrauchen und 19,6 Mio., die ihre Wohnung mit Gas beheizen, das Kosten von ca. 30 Mrd. Euro bedeuten.
20.10.2022 - EWE – Infos zum Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
Leider ist in Angeboten der EWE immer noch als ein Teil der Kosten die Gasbeschaffungsumlage aufgeführt, ein Hinweis auf die verringerte Höhe der MwSt. fehlt jedoch. Zudem gibt es auch zu den, in der Vergangenheit verschickten Erhöhungen und Neuverträgen, noch keine öffentliche oder persönliche Mitteilung bezüglich der Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage.
Eine Info findet man nur auf der Homepage der EWE:
EWE hat Mitte September 2022 alle betroffenen Kunden schriftlich darüber informiert, dass die Gasbeschaffungsumlage ab dem 1. November 2022 erhoben wird. In den mitgeteilten Preisen war neben der tatsächlich von der Trading Hub Europe (THE) kommunizierten Umlagenhöhe auch ein Nachholeffekt für den Monat Oktober enthalten. Die Preise sollten aufgrund dessen zum 1. November 2022 um insgesamt 3,229 ct/kWh (brutto) steigen. Mit der Entscheidung der Bundesregierung, diese Umlage nicht mehr zu erheben, wird auch EWE den Anteil der Gasbeschaffungsumlage an der zum 1. November 2022 verkündeten Preiserhöhung zurückzunehmen.
Konkret sinkt der Preis bei den betroffenen Kunden um insgesamt 3,152 ct/kWh (brutto).
Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin bestehen, sie wurde vom Gesetzgeber nicht zurückgenommen. Dieser Anteil in Höhe von 0,077 ct/kWh (brutto) bleibt bestehen und wird unverändert ab dem 1. November 2022 erhoben.
26.10.2022 - Ich möchte in die Grundversorgung wechseln - geht das so einfach?
Es kommt darauf an, warum man zum Grundversorger wechselt.
dann fällt man für 3 Monate in die Ersatzversorgung (Notfallversorgung) des zuständigen Grundversorgers. Wer in diesem Zeitraum nicht kündigt, fällt danach automatisch in die Grundversorgung.
Das Problem:
Seit August 2022 dürfen Versorger für die Grundversorgung und für die Ersatzversorgung unterschiedliche Preise fordern, wovon einige Versorger Gebrauch machen.
Beispiel swb - Grundversorger in Bremen: Die swb verlangt bei gleichem Grundpreis aktuell für Gas
So weit so gut, aber einige Grundversorger ordnen, aufgrund der neuen Rechtslage auch Haushalte, die ihren alten Vertrag regulär zum Vertragsende gekündigt haben oder wegen einer drastischen Preiserhöhung ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, zunächst in die teurere Ersatzversorgung ein.
Wie ist die Rechtslage?
Ob dies zulässig ist, weil ja hier keine Notfallsituation vorliegt, sondern ein normaler Prozess, ist nicht geklärt.
Was können Sie tun?
Fragen Sie beim Grundversorger nach, mit welcher Begründung Sie in die Ersatzversorgung eingestuft wurden.
Wenn Sie Hilfe brauchen, sprechen Sie uns bitte an.
Quelle: test.de
20.10.2022 - Die Verbraucherzentrale sucht mit nachfolgendem Aufruf Betroffene
„Preiserhöhungen bei Strom und Gas: vzbv sucht Betroffene
Viele Energieanbieter haben ihre Preise erhöht bzw. versuchen zurzeit die Preise zu erhöhen. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preisgarantien oder Fristen für die Ankündigung. Beispiele sind Schweizstrom, ExtraEnergie, Prioenergie, Extragrün, Hit Energie, E.VITA oder EVD. Aber auch andere Anbieter erhöhen Preise auf rechtswidrige Art und Weise. Möglicherweise haben Kundinnen und Kunden Anspruch auf Schadenersatz.
Sind Sie betroffen? Dann machen Sie hier bei unserer Umfrage mit!“
Sie sollten eigentlich nicht betroffen sein, denn gerade die gelisteten Firmen sind Versorger, die wir Ihnen in der Vergangenheit bewusst nicht empfohlen haben und auch aktuell nicht empfehlen würden.
Das zeigt aber auch wie wichtig es ist, sich von uns eine Empfehlung geben zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung für einen neuen Versorger treffen.
20.10.2022 - Einmalzahlung und Gaspreisdeckel! Wie soll das alles ablaufen?
Einmalzahlung
Basis ist der Abschlag vom September 2022, der sich aus den Bruttokosten, des bei dem Vertragsabschluss angegebenen Jahresverbrauchs ergibt. In der Auftragsbestätigung ist ihnen ein Abschlagplan vorgelegt worden, der in der Regel monatlich 1/12tel beträgt.
Für Verträge die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, kann es zu einer Anhebung des Abschlags gekommen sein, da hier die CO2 Steuer einbezogen wurde.
Gehen wir z. B. von einem Abschlag von 120 Euro im September aus, dann bekommen Sie einmalig im Dezember 2022 eine Gutschrift von 120 Euro, die entweder ausgezahlt oder mit ihrer Jahresabrechnung verrechnet wird.
Die Gaspreisdeckelung
Sie erfolgt frühestens ab März oder April 2023. Hier wird umgekehrt gerechnet und auf der Basis des Septemberabschlags der Jahresverbrauchs ermittelt und davon werden 80 % mit dem reduzierten Betrag berechnet. Der Rest mit dem Marktpreis der Ihnen für die neue Vertragslaufzeit noch mitgeteilt wird.
Eine genaue Formel gibt es noch nicht. Wir alle werden noch viel Spaß bei der Vertragsfestlegung und der Prüfung der Jahresabrechnung bekommen.
30.09.2022 – Gasumlage gekippt, Mehrwertsteuer auf 7 % gesenkt
Wochenlange Unsicherheit, hunderttausende Preiserhöhungsschreiben für den Papierkorb. Aber was bleibt denn nun ab dem 01.10.2022 an Änderungen bestehen.
Wer noch nicht seinen Zählerstand dokumentiert hat, sollte es noch tun.
Sonst heiß es nur abwarten,
Informieren Sie uns umgehend, wenn Sie unverständliche Schreiben ihres Versorgers bekommen.
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