Sie ist die einzige rechtswirksame Form, um eine garantierte Leistung zu erhalten
und ist Voraussetzung für ein späteres Schlichtungsverfahren.
Als Verbraucher (Haushaltskunde*) haben Sie einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren bei dem Unternehmen, mit dem Sie einen Vertrag zur Energielieferung oder -messung abgeschlossen haben.
Wenn Sie zum Beispiel der Meinung sind, dass Ihre Abrechnung falsch ist oder eine Leistung nicht erbracht wurde, können Sie sich direkt beim Unternehmen beschweren.
Hier können Sie eine Vorlage für Ihre Verbraucherbeschwerde herunterladen, direkt auf dem Computer ausfüllen bzw. ausdrucken.
Vorlage für eine Verbraucherbeschwerde (pdf / 1 MB)
Senden Sie dieses Schreiben bitte direkt an das Unternehmen, bei dem Sie sich beschweren wollen. Die Bundesnetzagentur leitet keine Beschwerden weiter und kann nicht in Ihrem Namen aktiv werden.
Vorgehensweise:
Energieversorgungsunternehmen (also Strom- und Gaslieferanten), Netzbetreiber und Messstellenbetreiber müssen, innerhalb von vier Wochen ab Eingang Ihrer Beschwerde antworten.
Wenn das Unternehmen Ihrer Beschwerde nicht folgt oder sogar widerspricht, muss es Ihnen die Gründe dafür schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erläutern und Sie auf ein mögliches Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinweisen.
Gesetzliche Grundlage: § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Nutzen Sie unserer Mustervorlagen.
|
|