Strom- und Gasrechnung
Finden Sie einen offensichtlichen Fehler in Ihrer Gas- oder Stromrechnung, haben Sie das Recht auf
Widerspruch und Nichtzahlung des ausgewiesenen Betrags.
Den Widerspruch sollten Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Stromlieferanten richten und um Korrektur
Ihrer Rechnung bitten.
Zählerstand wurde geschätzt
Hat der Kunde seine Werte übermittelt und kann dies mit Hilfe seiner Aufzeichnungen oder von Fotos nachweisen, ist die Schätzung unzulässig. Erhält der Kunden eine offensichtlich fehlerhafte Rechnung, sollte er sofort Widerspruch einlegen und die Rechnung beanstanden. Mitunter ist das allein ausreichend.
Achtung, eine Schätzung des Stromzählers ist grundsätzlich zulässig, wenn der Ableser keinen Zutritt zum Zähler bekommt oder
der Verbraucher eine Selbstablesung nicht vorgenommen hat (§ 11 Abs. 3 StromGVV).
Preiserhöhung / Abschlagerhöhung
Preiserhöhung nicht gerechtfertigt, Abschlagerhöhung ohne nachweislichen Mehrverbrauch?
Die erste und wichtigste Gegenmaßnahme ist der zeitnahe schriftliche Widerspruch.
Einstufung in die Ersatzversorgung
Unter gewissen Randbedingungen ist die Einstufung in die Ersatzversorgung fragwürdig.
Die erste und wichtigste Gegenmaßnahme ist der zeitnahe schriftliche Widerspruch
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