Strom- und Gasverträge, die Sie online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen haben, können Sie in einigen Fällen innerhalb 14 Tagen widerrufen und den Vertrag so unwirksam machen.
Was ist ein Widerruf?
Bei Strom- und Gaslieferverträgen, die Sie als Verbraucher
abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, sind Sie nicht mehr an Ihre Vertragserklärung gebunden und der Vertrag ist nicht mehr wirksam.
Widerrufsfrist
Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wann der Vertrag geschlossen ist, ist unterschiedlich:
Achtung: Die Widerrufsfrist läuft aber unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, erst mit ordnungsgemäßer Belehrung über Ihr Widerrufsrecht. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung bei Ihnen eingeht, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Widerruf abzusenden. In der Regel erhalten Sie die Belehrung über das Widerrufsrecht gleichzeitig mit dem Begrüßungsschreiben beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Die zwei Voraussetzungen für die Widerrufsfrist sind demnach:
Was ist "ordnungsgemäß"?
Verwendet der Anbieter die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung und übermittelt Ihnen diese per Post, Fax oder E-Mail, können Sie davon ausgehen, dass die Belehrung in Ordnung ist.
Werden Sie hingegen nicht deutlich oder gar nicht auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen, so haben Sie ab Vertragsschluss ein Jahr plus 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§ 356 Abs. 3 S.
2 BGB).
So erklären Sie den Widerruf
Die Erklärung des Widerrufs ist zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden, so dass Sie theoretisch sogar telefonisch widerrufen könnten. Gehen Sie aber lieber auf Nummer sicher und schicken Sie den Widerruf nachweislich ab, also z.B. per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht. Sie können das Widerrufsformular verwenden, das Ihnen der Energielieferant zur Verfügung stellt.
Oder Sie nutzen die nachfolgende Vorlage.
Nutzen Sie unsere Mustervorlagen.
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