Bessere Qualität, günstigere Preise oder einfach ein neuer Wohnort - es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Energieversorgers sprechen. Das geht einfach, wenn Sie einige grundsätzliche Schritte und Hinweise beachten.
Bei einem Umzug haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Dies gilt, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.
Wie wechsle ich den Anbieter
Grundsätzlich: kündigen war gestern.
Wir empfehlen die Strom- und Gasverträge kurz vor Ende der Laufzeit auf den Prüfstand zu stellen. Da seit dem 01.03.2022 Jahresverträge sich nach Ablauf der Vertragszeit nur noch unbefristet, mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist, verlängern, kann man ganz in Ruhe das eventuelle Preiserhöhungsschreiben abwarten.
Schicken Sie uns das Schreiben bzw. die neuen Konditionen, und wir geben Ihnen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen (bleiben - kündigen und wechseln - oder kündigen und nichts machen = Grundversorgung)
Anders als andere Verbraucherschützer empfehlen wir Bonustarife. Aber nur die von uns als seriös bewertete Anbieter. Nur so erhält man den größtmöglichen Preisvorteil.
Wenn Sie selbst den Vergleich herstellen können, dann können Sie auch selbst unseren Vergleichsrechner zum Wechsel nutzen und unsere Kündigungshilfe.
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Bitte nutzen Sie für ihre Wechselanfrage unseren Wechsel-Service, geben Sie ihre Daten ein und senden das Formular ab. Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet, und Sie erhalten von uns eine Info-Mail über den neuen Versorger, Tarif, Kosten und Ersparnis. Die auszufüllenden Angebots-bzw. Vertragsunterlagen werden Ihnen kurzfristig per E-Mail von unserem Partner Verivox übermittelt.
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