Telefon und Mailadressen der Anbieter

Wenn Sie über den Kündigungsbutton und über das Kontaktformular des Anbieters nicht zum Erfolg gekommen sind, bieten wir Ihnen hier noch eine zusätzliche Möglichkeit der Kontaktaufnahme an.

123energie

info@123energie.de

0621 570 57 3123

Badenova

service@badenova.de

0800 279 10 20

Billig will ich

kundenservice@billig-will-ich.de

0800 000 7718

Bodensee Energie

service@bodensee-energie.de

0800 406 0990

Brillant Energie

service@brillantenergie.de

0800 84 84 866

BS/Energy

service@bs-energie.de

0531 383 8000

CiTi Werke

onlineservice@citiwerke.de

0800 799 55 999

Eins in Sachsen

kundenservice@eins.de

0371 525-2525

EMB Brandenburg

info@emb-gmbh.de

0331 7495 0

EnBW

kontakt@enbw.com

0721 7258 6001 (gas 6005)

Enercity

info@enercity.de

0800 3637 2489

ENPURE

enpure@vattenfall.de

0800 554 4410

Entega

kundenservice@entega.de

06151 27 64 28 0

enviaM

info@enviam.de

0800 2040 506

E-ON

kundenservice@eon.de

0871 9538 62 00

Eprimo

kundenservice@eprimo.de

0800 60 60 110

Erdgas SüdWest

kontakt@erdgas-suedwest.de

0800 3629-379

ESWE

info@eswe.com

0800 780 2200

EV Filstal

kundenservice@evf.de

07161 6101 235

Ewerke Berlin

info@elektrizitaet-berlin.de

030 2178 2220

EWE

info@ewe.de

0441 8000 5555

EwieEinfach

service@e-wie-einfach.de

0221 / 789 658 00

Fünfwerke

service@fuenfwerke.de

0800 3593753

GASAG

service@gasag.de

030 7072 0000 0

GGEW

kundenportal@ggew.de

06251 1301 450

Goldglas

kundenkontakt@lw.goldgas.de

0800 290 090 0

KlickEnergie

info@klickenergie.de

02131 5310 123

Lichtblick

info@lichtblick.de

040 8080 3030

Lidl-Strom

lidl-strom@eon.com

0871 2089 7821

Logo Energie

info@logoenergie.de

02251 774 760

Lünestrom

service@lünestrom.de

04131 8722 755

Maingau

kundenbetreuung@maingau-energie.de

0800 624 64 28

Mainova

onlineservice@mainova.de

069 800 880 000

Mitgas

vertrieb@mitgas.de

0800 2660 660

Montana

kontakt@montana-energie.de

0800 55 55 990

NEW Energie

info@new.de

0800 688 688 1

Nord Stadtwerke

service@nord-stadtwerke.de

0800 1444 555

Octopus Energy

hallo@octopusenergy.de

0800 400 8010

Q Cells

service@energie.q-cells.de

03494 384 4444

Revierkraft

service@revierkraft.de

0800 255 2500

RheinEnergie

service@rheinenergie.com

0221 34645 300

RheinPower

service@rheinpower.de

0203 604-0

Schwarzwald energy

kundenservice@schwarzwald-energy.de

07051 1300 180

SE Sauber energie

kundenservice@sauberenergie.de

0800 1122 999

Shell energy

service@shellenergy.de

040 7430 9030 90

Simply Green

simplygreen@entega.de

06151 493 8630

SW Augsburg

kundencenter@sw-augsburg.de

0821 6500 6500

SW Bochum

info@stadtwerke-bochum.de

0234 960 3737

SW Fellbach

kundenservice@stadtwerke-fellbach.de

0711 57 543 210

SW Flensburg

service@stadtwerke-flensburg.de

0461 487-0

SW Hamm

post@stadtwerke-hamm.de

02381 274-1234

SW Karlsruhe

postbox@stadtwerke-karlsruhe.de

0721 599 2255

SW Pforzheim

serviceline@stadtwerke-pforzheim.de

07231 3971 3971

SW-Schwerin

kundenservice@swsn.de

0385 633-1427

SW//M

privatkunden@swm.de

0800 796 796 0

TEAG

inko@teag.de

0361 652-0

TWS (ex Susi Energie)

www.susi-energie.de

0800 7874 123

Vattenfall

onlineservice@vattenfall.de

040 180 409 092

VW

vw-naturstrom-kundenservice@elli.eco

 

Wunderwerk

info@wunderwerk.ag

0211 95 434 434

Yello

immerda@yello.de

0221 996 90 100

Yippie

hello@yippie.de

030 22480 500

Der Prozess mit dem Kündigungsbutton

 

Bietet ein Online-Händler über seine Website Verbrauchern (kostenpflichtige) Verträge an, muss es auf dieser Website den Kündigungsbutton geben.

  • Wird diese Schaltfläche betätigt, sollen Verbraucher auf die sogenannte Bestätigungsseite gelangen.
  • Hier muss ihnen ermöglicht werden, bestimmte Angaben zur Kündigung zu machen.
  • Zudem soll es hier nun eine Schaltfläche zur Bestätigung geben.

Nach der Bestätigung müssen Verbraucher die Gelegenheit erhalten, die abgegebene Kündigungserklärung zu speichern. Zudem muss eine Bestätigung auf elektronischem Wege in Textform erfolgen – also etwa per E-Mail.

 

Was sieht das Gesetz vor?

 

Es kommt nicht darauf an, dass der zu kündigende Vertrag tatsächlich auf der Website im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen wurde – entscheidend ist allein, dass es Verbrauchern ermöglicht wird, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Bei diesem Vertrag muss es sich um einen Vertrag handeln, der die regelmäßige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienst-/Werkleistungen zum Gegenstand hat.

  • Umgesetzt werden muss die Regelung ggf. auch durch Vermittlungsportale.
  • Verbraucher sollen auf diesem Weg außerdem auch Verträge kündigen können, die vor Inkrafttreten dieser neuen Regelung zustande gekommen sind
  • der Kündigungsbutton ist also nicht nur Neuverträgen vorbehalten.

Das Kündigungsverfahren, für das betroffene Unternehmer die technischen Vorkehrungen treffen müssen, unterteilt sich in,

  • Kündigungsschaltfläche
  • Bestätigungsseite & -schaltfläche 
  • Speichermöglichkeit & Kündigungsbestätigung

Dabei muss der Unternehmer sicherstellen, dass Verbraucher auf der Website eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Website abschließbaren Vertrags abgeben können.

 

1. Schritt: Die Kündigungsschaltfläche 

 

Die Schaltfläche (Button) muss,

  • ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht erreichbar sein.
  • es darf vom Verbraucher nicht verlangt werden, sich zunächst in sein Kundenkonto einzuloggen.
  • die Beschriftung der Schaltfläche muss gut lesbar und mit nichts anderem als Wörtern wie „Verträge hier kündigen“ beschriftet sein.

Mit dem Klick auf diese Schaltfläche wird die Kündigung noch nicht erklärt, sondern lediglich der Kündigungsvorgang eingeleitet. 

 

2. Schritt: Bestätigungsseite und Bestätigungsschaltfläche 

 

Das Betätigen der Schaltfläche muss den Verbraucher unmittelbar zur sogenannten Bestätigungsseite führen. Diese muss den Verbraucher auffordern und es ihm ermöglichen, einige konkrete Angaben zu machen: 

  • zur Art der Kündigung sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund 
  • zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit (bspw. Name und Anschrift) 
  • zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags (bspw. Vertragsnummer) 
  • zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll 
  • zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung an ihn (i.d.R. E-Mail-Adresse)

Das Feld für den Kündigungszeitpunkt darf dabei nicht als Pflichtfeld gestaltet sein. Gibt der Verbraucher keinen Kündigungszeitpunkt angibt, erfolgt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Weitere Angaben sollen auf der Bestätigungsseite nicht verlangt werden dürfen, damit die einfache und unkomplizierte Kündigung nicht erschwert wird.

Die Bestätigungsseite muss eine Bestätigungsschaltfläche enthalten, mit der der Verbraucher seine Kündigungserklärung bestätigt. Auch dieser Button muss ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich und gut lesbar mit den Wörtern wie z.B. „jetzt kündigen“ beschriftet sein

 

3. Schritt: Speichermöglichkeit & Kündigungsbestätigung

 

Speichermöglichkeit: Hat der Verbraucher seine Angaben gemacht und die Bestätigungsschaltfläche betätigt, muss ihm ermöglicht werden, die durch den Klick abgegebene Kündigung mit Datum und Uhrzeit der Abgabe (ausschlaggebend ist der Klick auf die Bestätigungsschaltfläche) auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern. Verbraucher sollen damit die Möglichkeit erhalten, bereits die Abgabe der Kündigungserklärung dokumentieren zu können. Ausgestaltet werden kann das etwa durch eine herunterladbare Zusammenfassung. 

 

Kündigungsbestätigung: Der Unternehmer hat dem Verbraucher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Wege in Textform zu bestätigen. (der Gesetzgeber geht dabei von einer automatisierten Kündigungsbestätigung aus).

 

Das droht bei fehlerhafter oder fehlender Umsetzung 

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

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