Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen.

 

Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

1.) Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, personenbezogene Daten und persönliche und sachgerechte Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

 

2.) Jedes Mitglied hat das Recht auf:

  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
  • Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind.
  • Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder die Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt.
  • Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt kann zu jeder Zeit, ohne Einhaltung einer Frist, erfolgen. Er muss dem Verein in Textform mitgeteilt werden.

 

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

 

Hier geht`s zur Online-Beitrittserklärung.

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

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