Gesetzliche Regeln für Strom- und Gasmärkte

Gemäß Art. 194 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) verfolgen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem,

  • die Staatsziele der Sicherstellung des Funktionierens der Energiemärkte,
  • die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union

 

Für Endverbraucher in Deutschland sind dabei besonders wichtig das

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die
  • Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
  • Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

 

Ordnungsbehörde ist in Deutschland die BNA (Bundesnetzagentur)

 

Sie setzt den Rahmen für einen diskriminierungsfreien, fairen Wettbewerb der Anbieter und ermöglicht neuen Unternehmen den Marktzugang.

 

Als unabhängiger und kompetenter Ansprechpartnerin sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Verbraucherrechte gewahrt werden. Im Bereich Energie gewährleistet die Bundesnetzagentur u.a.:

  • eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas,
  • die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen

 

Verbraucherrechte stärken

 

Der Verbraucherservice Energie steht als Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden mit Rat zur Seite. Dabei geht es zum Beispiel um fehlende beziehungsweise verspätete Energieabrechnungen sowie Verzögerungen bei der Auszahlung oder Verrechnung von Guthaben und Bonus.

 

Verbraucherservice Energie

 

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Bundesnetzagentur Online: Kontaktformular des Verbraucherservice
Postfach: 8001

53105 Bonn

Telefon: 0228 - 141516 Mo-Do: 9:00 - 15:00 Uhr, Fr: 9:00 - 12:00 Uhr

Fax: 030 – 22480 - 323

B3-UV1 - Was ist eine Ersatzversorgung.d[...]
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B3-UV1 - Was ist eine Grundversorgung.do[...]
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B3-UV1 - Preisbestandteile in Verantwort[...]
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Gas
B3-UV1 - Umlagen, Abgaben und Steuern be[...]
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Strom
B3-UV1 - Umlagen, Abgaben und Steuern be[...]
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Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

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