Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person werden.


Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, personenbezogene Daten und persönliche und sachgerechte Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.

 

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

 

Der Austritt kann zu jeder Zeit, ohne Einhaltung einer Frist, erfolgen und ist dem Verein in Textform mitzuteilen.

 

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

  • Im Eintrittsjahr wird der volle Mitgliedsbeitrag kurz nach Eintritt eingezogen,
  • in den folgenden Jahren erfolgt die Abbuchung zum 15. November eines jeden Jahres oder am 1. Werktag danach.

Vor dem Absenden der Beitrittserklärung ist die Satzung und die Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ausschluss

 

Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

 

Die Vereinssatzung und die Datenschutzverordnung des Vereins liegt während der Beratungsstunden aus oder wird ihnen online zugänglich gemacht.

 

Dem schriftlichen Aufnahmeantrag wird umgehend entsprochen. Die Bestätigung der Mitgliedschaft kann der Vorstand aber innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

Hier geht`s zur Online-Beitrittserklärung.

Regelmäßige Wechselberatung: 

Treffpunkt Weichselstr.,

Weichselstr. 2,

26419 Schortens

 

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

Bezahlbare Energie e. V.

Mitglied werden für nur 12,00 EUR im Jahr

 

Aktuell haben wir

2.692 Mitglieder!

 

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