Der Vertragsschluss
Der neue Stromvertrag oder Gasvertrag kommt meistens zustande, sobald Ihnen der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn geschickt hat.
Die Ersatz- oder Grundversorgung, beginnt vertragsrechtlich mit dem Einzug oder ab dem Datum wo kein Versorger mehr auf dem Zähler eingetragen ist.
Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages (so geregelt in § 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Nach Vertragsabschluss haben Sie 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären.
Vertrag |
Laufzueit |
Verlängerung |
Kündigungs |
Ersatzversorgung |
3 Monate |
keine, geht in die Grundversorgung über |
keine |
Grundversorgung |
Unbegrenzt |
keine |
14 Tage |
Vertrag 12 Monate |
12 Monate |
unbefristet |
1 Monat |
Preisgarantie
Die Preisgarantie muss separat ausgewiesen sein, da Preisgarantie und Laufzeit nicht automatisch gleich sind.
Vertragsbestandteile
Neben der Lieferanschrift sind Energieart (Gas, Strom, Wärmestrom), Zählernummer und die Kunden- und Vertragskontonummer wichtige Merkmale.
Grundpreis und Arbeitspreis sind in Brutto und Nettobeträgen auszuweisen und die preisbestimmenden Komponenten anzugeben
/Umlagen, Netzgebühren etc.).
Daneben sin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein besonders wichtiger Bestandteil des Vertrags.
FAQ
Antworten zu immer wiederkehrenden Fragen finden Sie nachfolgend:
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