Vertragserfüllung

Der Vertragsschluss

 

Der neue Stromvertrag oder Gasvertrag kommt meistens zustande, sobald Ihnen der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn geschickt hat.

 

Die Ersatz- oder Grundversorgung, beginnt vertragsrechtlich mit dem Einzug oder ab dem Datum wo kein Versorger mehr auf dem Zähler eingetragen ist.

 

Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages (so geregelt in § 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Nach Vertragsabschluss haben Sie 14 Tage Zeit, um den Widerruf zu erklären.

 

Vertrag

Laufzueit

Verlängerung

Kündigungs

Ersatzversorgung

3 Monate

keine, geht in die Grundversorgung über

keine

Grundversorgung

Unbegrenzt

keine

14 Tage

Vertrag 12 Monate

12 Monate

unbefristet

1 Monat

 

Preisgarantie

 

Die Preisgarantie muss separat ausgewiesen sein, da Preisgarantie und Laufzeit nicht automatisch gleich sind.

 

Vertragsbestandteile

 

Neben der Lieferanschrift sind Energieart (Gas, Strom, Wärmestrom), Zählernummer und die Kunden- und Vertragskontonummer wichtige Merkmale.


Grundpreis und Arbeitspreis sind in Brutto und Nettobeträgen auszuweisen und die preisbestimmenden Komponenten anzugeben /Umlagen, Netzgebühren etc.).

 

Daneben sin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein besonders wichtiger Bestandteil des Vertrags.

 

FAQ

 

Antworten zu immer wiederkehrenden Fragen finden Sie nachfolgend:

Lieferzeit und Preisgarantie
C5 - Lieferzeit und Preisgarantie.docx
Microsoft Word-Dokument [18.3 KB]

Regelmäßige Veranstaltungen:

im Bürgerhaus Schortens

Weserstr. 1, 26419 Schortens

 

Sprechstunde:

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

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