Gerichtsverfahren

Der Verein Bezahlbare Energie e.V. unterstützt seine Mitglieder, auch bei Gerichtsverfahren, wenn eine Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG und das anschließende Schlichtungsverfahren nach §111b zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat.

  • Hierzu ist ein Antrag an den Verein zu stellen.
    • Siehe hierzu die Vorlage (Word u. PDF) in den Mustervorlagen
  • Der Verein prüft auf Grundlage der Verbraucherbeschwerde und des Schlichtungsspruchs, ob hier eine Unterstützung durch den Verein in Betracht kommt.

In Absprache mit dem Mitglied erfolgt die Abwägung ob und welche Schritte unternommen werden sollten. Zur Wahl steht:

  • Das Mahnverfahren, dem bei Ablehnung des Vollstreckungsbescheids der automatisierte Gerichtsprozess folgt, der durch einen Anwalt begleitet werden sollte.
  • Die Klage, das erstinstanzliche Gerichtsverfahren. Eine Klage geht grundsätzlich aber nur über einen Rechtsanwalt. 

 

Detaillierte Beschreibungen hierzu:

Das gerichtliche Mahnverfahren
F5 - Das gerichtliche Mahnverfahren.docx
Microsoft Word-Dokument [116.3 KB]
Das erstinstanzliche Gerichtsverfahren
F5 - Das erstinstanzliche Gerichtsverfah[...]
Microsoft Word-Dokument [17.4 KB]

Regelmäßige Wechselberatung: 

Treffpunkt Weichselstr.,

Weichselstr. 2,

26419 Schortens

 

Jeden Dienstag 18-20 Uhr und Donnerstag 9-11 Uhr

 

Bezahlbare Energie e. V.

Mitglied werden für nur 12,00 EUR im Jahr

 

Aktuell haben wir

2.692 Mitglieder!

 

Spendenkonto:

DE36 2826 2673

4529 7371 00

Spenden per PayPal:

Druckversion | Sitemap

© Bezahlbare Energie e.V. | Impressum | Datenschutz


Anrufen

E-Mail