Der Verein Bezahlbare Energie e.V. unterstützt seine Mitglieder, auch bei Gerichtsverfahren, wenn eine Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG und das anschließende
Schlichtungsverfahren nach §111b zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat.
- Hierzu ist ein Antrag an den Verein zu stellen.
- Siehe hierzu die Vorlage (Word u. PDF) in den Mustervorlagen
- Der Verein prüft auf Grundlage der Verbraucherbeschwerde und des Schlichtungsspruchs, ob hier eine Unterstützung durch den Verein in Betracht kommt.
In Absprache mit dem Mitglied erfolgt die Abwägung ob und welche Schritte unternommen werden sollten. Zur Wahl steht:
- Das Mahnverfahren, dem bei Ablehnung des Vollstreckungsbescheids der automatisierte Gerichtsprozess folgt, der durch einen Anwalt begleitet werden
sollte.
- Die Klage, das erstinstanzliche Gerichtsverfahren. Eine Klage geht grundsätzlich aber nur über einen Rechtsanwalt.
Detaillierte Beschreibungen hierzu: