1. Grundsätzliches zur Kündigung / Sonderkündigung
Sie ist nur in folgenden Ausnahmefällen erforderlich,
- bei Vertragsbruch des Versorgers / Umzug / Auszug oder Todesfall
- bei alten Verträgen mit Vertragsabschluss vor dem 01.03.2022, die sich noch um 1 Jahr verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündig
2. Haushalte, die unseren Empfehlungen gefolgt sind.
Sie haben nur 1- Jahresverträge abgeschlossen und hier überträgt man grundsätzlich dem neuen Versorger beim Wechsel die Aufgabe, den bestehenden Vertrag „zum
nächstmöglichen Termin“ zu kündigen, da,
- Verträge, die nach dem 01.03.2022 mit Energieanbietern abgeschlossen wurden, nach der ersten Laufzeit immer monatlich kündbar sind und
- eine Sonderkündigung während der bestehenden Vertragslaufzeit bei diesen Verträgen keinen Sinn macht, da
- eine Preiserhöhung nur die Umlagen beinhalten kann und die gibt jeder Versorger weiter
- eine Sonderkündigung innerhalb der Vertragslaufzeit, der Verlust aller Boni beinhalten würde.
3. Sie wollen / müssen trotzdem selbst kündigen?
Wenn Sie über uns gewechselt haben, haben Sie von uns bzw. von Verivox die Wechselunterlagen bekommen.
- Hier finden Sie auf Seite 3 unter Tarifkonditionen ausführliche Infos zum Tarif, zum neuen Versorger, zur Telefon-Nr. und den Anrufzeiten sowie zur
Mailadresse, siehe nachfolgendes Beispiel:
Tarifkonditionen
goldgas natürlich12 Gas von goldgas
Gewünschter Gaslieferant: goldgas GmbH
Telefon: 0800–2 90 09 00 - Mo.-Sa. 7-19 Uhr, Sa. 9-16 Uhr;
kostenfrei aus dem deutschen Festnetz
E-Mail: kontakt@service.goldgas.de
Bei den meisten Versorgern ist eine Anmeldung im Kundenportal gewünscht, bzw. vorgegeben.
- Im Kundenportal können Sie eine Kündigung vornehmen oder
- über KONTAKT eine Nachricht hinterlassen
Weitere Infos zu Möglichkeiten und zur Gesetzeslage finden Sie in den nachfolgenden Unterverzeichnissen links auf dieser Seite.
- Kündigung
Hier finden Sie allgemeine Infos und Mustervorlagen
- Sonderkündigung
Hier finden Sie allgemeine Infos und Mustervorlagen
Antworten zu Fragen der Kündigung erhalten Sie auch von der Bundesnetztagentur.