Energieversorgungsunternehmen (EVU)

Definition, Rechtsgrundlage und Liste

 

In Deutschland gibt es mehr als 1.000 kommunale und private Energieversorger.

 

Bedeutung gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

 

Durch Energieversorgungsunternehmen (EVU) werden Haushalten sowie der Industrie neben elektrischer Energie auch Gas und Fernwärme zur Verfügung gestellt. (§ 3 Nr. 18 EnWG).

 

Sie sind juristische oder natürliche Personen, die Energie an Dritte liefern, an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis innehaben oder ein Energie-Versorgungsnetz bewirtschaften.

 

Nach § 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ergibt sich für die Energieversorgungsunternehmen eine öffentliche Verpflichtung zur Versorgung müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. (EnWG, GVVStrom und GVVGas).

 

Energieversorgungsunternehmen unterscheiden sich in

  1. Erzeugung ohne Endkundenversorgung, z.B. RWE
  2. Erzeugung und Versorgung Endkunden,  z.B. EnBW, EWE, E-ON
  3. Reine Versorgung Endkunden, z.B.
    • Tochterunternehmen wie eprimo, Yippie, u. a.
    • Kooperationen wie Lidl/E-ON - Stadtwerke/Erzeuger
    • reine Discounter wie Fuxx, ExtraEnergie
      (Reine Discounter werden von uns nicht empfohlen)

 

Für die Versorgung mit Gas und Strom gibt es unterschiedliche Tarife, Tarifformen.

1. Privater oder Gewerblicher Verbrauch

Gewerbestrom oder Gewerbegas, kann von allen Gewerbetreibenden bezogen werden.
Zu den typischen Nutzergruppen zählen beispielsweise Gastronomie, Handwerk oder Handel. Ebenso Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Designer oder Journalisten.

  • Grundvoraussetzung ist ein Nachweis über die eigene gewerbliche Tätigkeit, etwa durch Umsatzsteuer-ID, Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug.
  • Freie Berufe können ihre Tätigkeit über die Zugehörigkeit zu Kammern nachweisen.
  • Selbständige im Homeoffice könnten ebenfalls einen Gewerbestromtarif abschließen, wenn der Großteil des Stroms beruflich genutzt wird.

Gewerbetarife werden günstiger, je höher der Verbrauch ist. Auch steuerlich sind sie vorteilhaft, da die Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.

 

2. Tarifform

  •  Pakettarife, sind grundsätzlich problematisch da geringere Verbräuche nicht erstattet werden
  • Tarife mit Vorkasse, oder mit Kaution sind grundsätzlich abzulehnen.
  • Dynamische Tarife
  • Öko und Klimatarife
  • Fixpreistarife mit oder ohne Boni

3. Laufzeit

  • Laufzeiten von 3 Mon. bis 24 Mon. werden angeboten.
  • Eine Laufzeit von 1 Jahr ist zu empfehlen.

Anlagen und Informationen zum Thema:

B3-UV2 - Dynamische Tarife.pptx
Microsoft Power Point-Präsentation [757.0 KB]
B3-UV2 - Wärmepumpentarif.docx
Microsoft Word-Dokument [19.0 KB]

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