Definition, Rechtsgrundlage und Liste
In Deutschland gibt es mehr als 1.000 kommunale und private Energieversorger.
Bedeutung gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Durch Energieversorgungsunternehmen (EVU) werden Haushalten sowie der Industrie neben elektrischer Energie auch Gas und Fernwärme zur Verfügung gestellt. (§ 3 Nr. 18 EnWG).
Sie sind juristische oder natürliche Personen, die Energie an Dritte liefern, an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis innehaben oder ein Energie-Versorgungsnetz bewirtschaften.
Nach § 2 des Energiewirtschaftsgesetzes ergibt sich für die Energieversorgungsunternehmen eine öffentliche Verpflichtung zur Versorgung müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. (EnWG, GVVStrom und GVVGas).
Energieversorgungsunternehmen unterscheiden sich in
Für die Versorgung mit Gas und Strom gibt es unterschiedliche Tarife, Tarifformen.
1. Privater oder Gewerblicher Verbrauch
Gewerbestrom oder Gewerbegas, kann von allen Gewerbetreibenden bezogen werden.
Zu den typischen Nutzergruppen zählen beispielsweise Gastronomie, Handwerk oder Handel. Ebenso Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Designer oder Journalisten.
Gewerbetarife werden günstiger, je höher der Verbrauch ist. Auch steuerlich sind sie vorteilhaft, da die Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
2. Tarifform
3. Laufzeit
Anlagen und Informationen zum Thema:
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