Wir werden seit dem 26.01.2017 in der Liste qualifizierter Einrichtungen als Verbraucherschutz-organisation geführt.
Dies beinhaltet das Recht, Unternehmen aus eigenem Recht abmahnen und notfalls gerichtlich gegen Verstöße vorgehen zu können.
Die Einreichung einer Unterlassungsklage durch uns ist eher selten, da die Verbraucherzentralen hier meistens früher die notwendigen Rückmeldungen von Verbraucher erhalten.
Uns - und damit Ihnen - hilft die Eintragung in die UKlaG-Liste aber bei der Durchsetzung von Widersprüchen und Verbraucherbeschwerden. Die Eintragung verleiht unserer Außenwirkung mehr Gewicht.
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